Übergangsrichtlinien: Aufbaustufe: Weiterbildung zum/zur Personzentriert-psychosozialen Berater/-in/GwG/DGfB
Schwerpunkt: Psychosoziale Beratung
Zielgruppe & Beratungsanlässe
Zulassungsvoraussetzungen
Anmerkung zu den Übergangsrichtlinien
Weiterbildungsinhalte
Umfang und Abschluss
Zielgruppe:
Die Weiterbildung richtet sich an Absolventen/-innen der Weiterbildung in Personzentrierter Beratung/Grundstufe oder äquivalenter Fortbildungen, die sich auf den psychosozialen Beratungssektor – Einzel-, Paar-, Familien- & Gruppenberatung zu unterschiedlichen Beratungsanlässen - spezialisieren wollen.
Beratungsanlässe:
- Paar- , Familien- und Erziehungsprobleme
- Schwangerschaftskonflikte
- Trennungs- und Scheidungsfragen
- Entwicklungs- und oder Sinnkrisen Krisen an Lebensübergängen (Schwangerschaft, nach der Familienphase, durch Pensionierung, Alterungsprozesse, u.v.m.)
- Akute Psychotraumata
- Akute Ängste und Selbstwertprobleme
- Verlusterleben und Trauersituationen, z.B. Trennung vom Partner, Tod eines Angehörigen, Arbeitsplatzverlust
- beruflichen Schwierigkeiten
- Stress und Burnout
- Belastung aufgrund von schwerer Bewältigung von Krankheiten
- Alternskrisen
- u.v.m.
Zulassungsvoraussetzungen:
- Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einem für die Praxis relevanten Studiengang (z.B. Pädagogik, Sozialpädagogik und Sozialarbeit, Heilpädagogik, Psychologie, Humanmedizin, Theologie, Soziologie, Pflegewissenschaften)
- Sonderregelung: Personen, die keinen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss haben, können zugelassen werden, wenn sie durch mindestens acht Jahre Berufspraxis und einschlägige Fortbildungen entsprechende Qualifikationen nachweisen.
- mindestens drei Jahre einschlägige berufliche Praxis
- eine abgeschlossene Weiterbildung in „Personzentrierter Beratung – Grundlagen“ (ehemals „klientenzentrierte Gesprächsführung“) – dies ist – nach den früheren GwG- Richtlinien -der Nachweis von Modul 1 & 2
- Nachweis einer regelmäßigen und kontinuierlichen Tätigkeit in den o. g. Beratungsfeldern zu Beginn und während der Weiterbildung - weiterbildungsbegleitende, dokumentierfähige Beratungspraxis
- Erklärung, dass Art und zeitlicher Umfang der Tätigkeit die Möglichkeit gewähren, die in der Weiterbildung erworbenen bzw. zu erwerbenden Kenntnisse und Fertigkeiten anzuwenden.
Anmerkung zu den Übergangsrichtlinien:
Bisher dauerte die Weiterbildung zum/zur Personzentrierten Berater/-in /GwG vier Jahre:
- Weiterbildung in Personzentrierter Beratung/Grundlagen – zwei Jahre berufsbegleitend – (435 Stunden – 290 Stunden mit Ausbilder/-in - & 145 Stunden in Eigenverantwortung)
- Weiterbildung in Personzentrierter Beratung/Aufbaustufe – zwei Jahre berufsbegleitend – (580 Stunden – 290 Stunden mit Ausbilder/-in - & 290 Stunden in Eigenverantwortung)
ab Herbst 2012 dauert die Weiterbildung zum Personzentrierten Berater/-in/GwG – angelehnt an die Empfehlungen der DGfB (Deutsche Gesellschaft für Beratung) - drei Jahre.
Weiterbildungsinhalte:
- Konflikt- & Stresspsychologie
- Psychische Störungen, personzentrierte Störungslehre
- Personzentrierte Gruppentheorie & -praxis
- Paar-, Familien- und Gruppenberatung
- Krisenintervention
- Soziale Interaktion und Kommunikation ("Beziehungstheorien")
- Konzepte der Prävention und Rehabilitation
- Indikation und Erfolgsbeurteilung unterschiedlicher Beratungssettings (Gruppe, Familie usw.)
- Forschungs- und Kontrollmethoden
- Kenntnisse institutioneller Rahmenbedingungen
- Berufsrecht und Ethik des beratenden Handelns
- Supervision von einzelnen Beratungsgesprächen und von Beratungsprozessen (einzel-, Paar- Familien- und Gruppenberatungsprozesse)
- Selbsterfahrung
- Lehrberatung
Umfang dieser verkürzten Aufbaustufe nach den Übergangsrichtlinien:
Für Absolventen/-innen der zweijährigen Weiterbildung in Personzentrierter Beratung/Grundlagen gelten vorliegende Übergangrichtlinien – eine verkürzte – von facilitate konzipierte -Aufbaustufe:
380 Std.: 180 Std. mit Ausbilderinnen & 200 Std. in Eigenverantwortung (anstatt wie bisher 580 Std)
Dauer: 1 Jahr + 3 Monate
Abschluss:
Institutszertifikat von .facilitate: Personzentriert-psychosoziale/-r Berater/-in/GwG/DGfB
– auf Antrag gebührenpflichtige Bescheinigung von der GwG