Weiterbildung zum/zur Personzentriert-psychosozialen Berater/-in GwG/DGfB

Beschreibung

Für psychosoziale Beratung gibt es in der Regel einen speziellen Anlass und einen mehr oder weniger spezifischen Problemfokus, der sich auch im Prozess der Beratung verschieben kann.
Beispiele sind: Gefühle der Überforderung, Überlastungsgefühle und Stresserleben, Umbrüche im eigenen Lebensentwurf, akutes Krisenerleben, Unzufriedenheit, Verunsicherung oder Orientierungslosigkeit in der augenblicklichen Lebenssituation, Zweifel bei der Lebensplanung, Selbstwertprobleme und Selbstzweifel, Versagensängste, Unsicherheitserleben in Beziehungen und zwischenmenschliche Probleme, wie z.B. Konflikte mit dem/der (Ehe-) Partner/-in, Freunden, Verwandten, Eltern, Trennungswünsche und –ängste, Einsamkeitserleben, Gefühle von Traurigkeit und Niedergeschlagenheit oder starke Stimmungsschwankungen, Schuldgefühle, Angst in Gruppen, körperliches und psychisches Verlusterleben im Alterungsprozess, Erleben von Hilflosigkeit im Umgang mit einer schweren Erkrankung, wie z.B. Schizophrenie, Depression. Krebserkrankung u.v.m.

Personzentriert psychosoziale Beratung begleitet Menschen in ihren (existentiellen) Lebensfragen und fördert ihren selbstbestimmten Entwicklungsprozess. Basierend auf dem personzentrierten Menschenbild geschieht sie als reale Begegnung von Person zu Person: Absicht ist es - durch eine als hilfreich erfahrene Beziehung zwischen Berater/-in und Klient/-in – die Fähigkeiten, den Mut zur Veränderung und persönliche, authentische und nachhaltige Problem- und Entscheidungsfindungsprozesse zu fördern.

Die Personzentriert-psychosoziale Beratung stellt nicht das Problem als solches in den Mittelpunkt, sondern die Person in ihrem Problemerleben und mit ihren Bewältigungsversuchen. Der /die personzentrierte Berater/-in vertraut darauf, dass der/die Klient-in das Potential in sich hat, um den für ihn möglichen und richtigen Weg zu finden und potentiell sein eigener Experte zu sein oder wieder zu werden.
Bedingung dafür ist ein professionelles Beziehungsangebot, da sich diese Entwicklung – basierend auf der personzentrierten empirischen Wirkungsforschung - nur in Beziehung zu anderen Menschen vollziehen kann. Personzentrierte psychosoziale Beratung berücksichtigt demzufolge dieses Spannungsfeld zwischen Autonomie und Beziehungsangewiesenheit, damit nachhaltige und tragfähige Veränderungsprozesse stattfinden können. Der/die Berater/-in hilft Klienten/-innen mit seinem/ihrem Beziehungsangebot dabei, sich selbst vollständig in der jeweiligen Problemstellung verstehen zu können, indem er/sie sich nicht bewertend, sondern bedingungsfrei beachtend und empathisch in den inneren Bezugsrahmen des/der Klienten/in einfühlt und fördert dadurch konstruktive Selbstbeachtung und zunehmende Kongruenzentwicklung. So kann es gerade auch in schwierigen Lebenssituationen, in denen sich der/die Betroffene zunächst hilflos ausgeliefert fühlt, zu einer wichtigen Weiterentwicklung des Selbsthilfepotentials und einer Reifung der Person insgesamt kommen. Ein derartiges Verstanden-Werden stärkt und entlastet, so dass kreative Lösungs- und Veränderungsprozesse ermöglicht werden können und sich das gesamte Selbstsystem nachhaltig verändern kann.

 

Anmerkung zu den aktualisierten Weiterbildungsrichtlinien:

Im Herbst 2012 wurde von der GwG (Fachverband für Personzentrierte Psychotherapie und Beratung) das bisherige umfangreichere und vierjährige Ausbildungscurriculum (Modul 1-2: Grundstufe; Modul 3-4: Aufbaustufe) zur Personzentrierten Beraterin/GwG ersetzt durch eine dreijährige Weiterbildung (3 Module) – angelehnt an die Empfehlungen der DGfB (Deutsche Gesellschaft für Beratung).

Diese 3- jährige berufsbegleitende Weiterbildung richtet sich an Interesssenten/-innen, die sich auf den psychosozialen Beratungssektor (Einzel-, Paar-, Familien- & Gruppenberatung) spezialisieren wollen.

 

Mögliche Beratungsanlässen sind:

  • Paar- , Familien- und Erziehungsprobleme
  • Schwangerschaftskonflikte
  • Trennungs- und Scheidungsfragen
  • Entwicklungs- und oder Sinnkrisen, Krisen an Lebensübergängen (Schwangerschaft, nach der Familienphase, durch Pensionierung, Alterungsprozesse, u.v.m.)
  • Akute Psychotraumata
  • Akute Ängste und Selbstwertprobleme
  •  Verlusterleben und Trauersituationen, z.B. Trennung vom Partner, Tod eines Angehörigen, Arbeitsplatzverlust
  • beruflichen Schwierigkeiten
  • Stress und Burnout
  • Belastung aufgrund von schwerer Bewältigung von Krankheiten
  • Alternskrisen
  • u.v.m.


Weiterbildungsinhalte:

  • Personzentrierte Grundlagen - Menschenbild
  • Personzentrierte Bedingungen für Persönlichkeitsentwicklung: Beziehungstheorie und –praxis in Verschränkung mit der Persönlichkeitstheorie und deren praktischen Implikationen
  • Personzentrierte Systemtheorie: Verstehen des Inneren Bezugsrahmens (IBR) und des Selbstsystems des/der Klienten/-in und Verstehen des Klientensystems (Familie, Arbeit, usw.)
  • Hilfen zur Personzentrierten Potenzial- und Ressourcenentfaltung und Problemlösungsgestaltung: Selbstorganisation des/der Klienten/-innen durch die Erfahrung einer hilfreichen Beziehung zum/zur psychosozialen Berater/-in
  • Selbstexplorationsprozesse bei Klienten/-innen – Weiterentwicklung von Kongruenz/ Authentizität
  • Professionelle Gestaltung/Strukturierung eines psychosozialen Beratungsprozesses:
  • Erstgespräch mit Zielfindung und Kontraktklärung,
  • Indikationsklärung,
  • vertieftes Verstehen der Anliegen („Diagnostische Phase“),
  • Hilfen zur spezifischen, nachhaltigen Problemlösung,
  • Evaluation (Ziel, Prozess- und Outcome-Evaluation),
  • Bilanzierung des Beratungsprozesses, Abschluss einer Beratung.
  • Konflikt- und Stresspsychologie
  • Psychische Störungen, personzentrierte Störungslehre
  • Personzentrierte Gruppentheorie und -praxis
  • Paar-, Familien- und Gruppenberatung
  • Krisenintervention
  • Soziale Interaktion und Kommunikation ("Beziehungstheorien")
  • Konzepte der Prävention und Rehabilitation
  • Indikation und Erfolgsbeurteilung unterschiedlicher Beratungssettings (Gruppe, Familie usw.)
  • Forschungs- und Kontrollmethoden
  • Kenntnisse institutioneller Rahmenbedingungen
  • Berufsrecht und Ethik des beratenden Handelns
  • Supervision von einzelnen Beratungsgesprächen und von Beratungsprozessen (einzel-, Paar- Familien- und Gruppenberatungsprozesse)
  • Selbsterfahrung
  • Lehrberatung


Zulassungsvoraussetzungen:

  • Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einem für die Praxis relevanten Studiengang (z.B. Pädagogik, Sozialpädagogik und Sozialarbeit, Sonderpädagogik, Heilpädagogik, Psychologie, Humanmedizin, Theologie, Soziologie, Pflegewissenschaften)
  • Sonderregelung: Personen, die keinen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss haben, können zugelassen werden, wenn sie durch mindestens acht Jahre Berufspraxis und einschlägige Fortbildungen entsprechende Qualifikationen nachweisen.
  • mindestens drei Jahre einschlägige berufliche Praxis
  • Nachweis einer Personzentrierten Basisqualifikation (Beratung/Psychotherapie u.a.)
  • Erklärung der/des Teilnehmers/in, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Beratungsprozesse durchgeführt und dokumentiert werden können.


Umfang der Weiterbildung: 790 Std. à 45 Min.
a) 440 Stdn. mit Ausbilder/-innen: Theorie: 90 Stunden - Praxis: 150 Stunden - Selbsterfahrung: 80 Stunden - Supervision mit der Ausbilderin: 100 Stunden – Abschluss der Weiterbildung: 20 Stunden)
b) 330 Std. Eigenarbeit: 70 Std. kollegiale Beratung, 120 Std. Eigenstudium, 150 Std. dokumentierte Beratungspraxis, mind.20 Std. Lehrberatung

Dauer: 3 Jahre

Abschluss:
Institutszertifikat von .facilitate: Personzentriert-psychosoziale/-r Berater/-in/GwG/DGfB
– auf Antrag gebührenpflichtige Bescheinigung von der GwG