Verkürzte Weiterbildung zum Personzentriert-Systemischen Coach

Die verkürzte Weiterbildung setzt Kenntnisse in Personzentrierter Persönlichkeits- und Beziehungstheorie voraus. Diese Theorien können – an Praxisbeispielen - in der verkürzten Weiterbildung vertieft werden.

Weiterbildungsinhalte

  • Personzentrierte Anwendung von vielfältigen Methoden zu den Coachinganlässen: Berufliche Weiterentwicklung, - person centered leadership (pcl), Konflikt- und Stressbewältigung
  • Professionelle Gestaltung/Strukturierung eines Coachingprozesses:
    • Erstgespräch mit Zielfindung, Indikaktions- und & Kontraktklärung
    • vertieftes Verstehen der Anliegen – „diagnostische Phase“
    • Hilfen zur spezifischen, nachhaltigen Problemlösung & Potentialentfaltung
    • Evaluation (Ziel, Prozess- und Outcome-Evaluation)
    • Bilanzierung des Coachingprozesses
    • Abschluss eines Coachings
  • Unterscheidung von Psychotherapie, psychosozialer Beratung, Supervision und Coaching
  • institutionelle Kontexte bei Coachingprozessen

Zulassungsvoraussetzungen

  • Aufnahmegespräch mit der verantwortlichen Ausbildungsleitung
  • Nachweis, dass einer der folgenden Module bzw. Weiterbildungen in Personzentrierter Beratung oder Psychotherapie nach den Richtlinien der GwG absolviert wurde:
    • Grundmodul in Personzentrierter Beratung/GwG – Modul 1
      Abschluss: „Personzentrierte Kommunikation/GwG“
      145 Std. mit Ausbilder/-in und 70 Std. in Eigenverantwortung
    • Grundlagen Personzentrierter Beratung/GwG – Modul 1 & Modul 2
      Abschluss: „Personzentrierte Beratung/Grundlagen/GwG“
      290 Std. mit Ausbilder/-in und 140 Std. in Eigenverantwortung
    • Absolventen/-innen der Weiterbildung in Personzentrierter Psychotherapie, die mind. 150 Std. in Personzentrierter Theorie & Praxis absolviert haben.
    • Personzentrierte Psychotherapeuten/-innen/GwG
  • Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einem für die Praxis relevanten Studiengang (z.B. Pädagogik, Sozialpädagogik und Sozialarbeit, Heilpädagogik, Psychologie, Humanmedizin, Soziologie Pflegewissenschaften, Theologie, Ingenieurwissenschaften, Betriebswirtschaft, u.A.)
  • Sonderregelung: Personen, die keinen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss haben, können zugelassen werden, wenn sie durch mindestens acht Jahre Berufspraxis und einschlägige Fortbildungen entsprechende Qualifikationen nachweisen.
  • mindestens fünf Jahre Berufserfahrung
  • Nachweis einer regelmäßigen und kontinuierlichen Tätigkeit im Coaching zu Beginn und während der Weiterbildung - weiterbildungsbegleitende, dokumentierfähige Coachingpraxis
  • Erklärung, dass Art und zeitlicher Umfang der Tätigkeit die Möglichkeit gewähren, die in der Weiterbildung erworbenen bzw. zu erwerbenden Kenntnisse und Fertigkeiten anzuwenden.

 

Umfang der Weiterbildung:

Die Weiterbildung zum Coach umfasst einen Arbeitsaufwand von 230 Stunden à 45 Min.:
a) 150 Stunden mit Ausbilder/-innen: Theorie: 30 Stunden - Praxis: 50 Stunden - Selbsterfahrung: 20 Stunden - Supervision mit der Ausbilderin: 30 Stunden – Abschluss der Weiterbildung: 20 Stunden)
b) 80 Stunden in Eigenverantwortung: Kollegiale Supervision: mind. 20 -30 Std.,- Eigenstudium: mind. 30 Stunden; Coachingpraxis: 30 Std.

Dauer: 1 Jahr